Pressemitteilungen

Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention: Istanbul-Konvention konsequent umsetzen – Gleichstellung voranbringen, Gewaltschutz sichern

Pressemitteilung der Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg (KIKO) und des Frauenpolitischen Rat Land Brandenburg e.V. (FPR) zum Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention

Istanbul-Konvention konsequent umsetzen – Gleichstellung voranbringen, Gewaltschutz sichern“ Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg und die KIKO Brandenburg fordern nachhaltiges Vorgehen gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt

Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar erinnern die Kontaktstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (KIKO Brandenburg) und der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg (FPR) an die menschenrechtliche Verpflichtung des Landes zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Trotz wichtiger Fortschritte besteht in Brandenburg weiterhin erheblicher Handlungsbedarf. Schutz- und Unterstützungsangebote – insbesondere Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Präventionsprojekte – sind vielerorts nicht bedarfsgerecht ausgestattet. Auch der Ausbau barrierefreier, wohnortnaher und spezialisierter Angebote sowie eine verlässliche, langfristige Finanzierung bleiben zentrale Herausforderungen.

KIKO Brandenburg und der Frauenpolitische Rat fordern die Landesregierung daher auf, die Umsetzung der Istanbul-Konvention weiterhin mit Nachdruck voranzutreiben, ressortübergreifend zu verankern und mit ausreichenden personellen und finanziellen Ressourcen zu unterlegen. Dazu gehören eine wirksame Gleichstellungspolitik, der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die konsequente Einbindung kommunaler Strukturen und der Zivilgesellschaft.

„Ein Leben frei von Gewalt ist ein Menschenrecht. Es muss Leitlinie und Ziel jeder Regierung in Brandenburg sein“, erklären KIKO Brandenburg und der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg abschließend.

„Der Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention ist Mahnung und Auftrag zugleich, dieses Recht für alle Frauen und Mädchen im Land Realität werden zu lassen.“

Weitere Informationen/Ansprechpartner*innen

Geschlechtsspezifische Gewalt meint gewaltvolle Handlungen gegenüber einem Individuum oder einer Gruppe von Indi­viduen aufgrund der Geschlechts­identität. Der Begriff wird benutzt, um zu verdeut­lichen, dass gesellschaftliche Struk­turen das Risiko erhöhen, bestimmte Formen von Gewalt zu erleben. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, trans, nicht-binäre und intersex Menschen, aber auch Menschen, die bestimmten sozialen Nor­men oder einem binären Geschlechter­verständnis nicht entsprechen.