5. Vom Arbeitskreis in die Umsetzung
Aus dem Netzwerk in die Praxis
Vernetzungsstrukturen können als Expert*innen-Gremium für Schwierigkeiten und Bedarfe in ihrer Region verstanden werden. Für die kommunale und regionale Umsetzung der Istanbul-Konvention und der Verbesserung des Opferschutzes dienen stabile Netzwerke daher als Schnittstelle. Aus dem Fachaustausch heraus und als sichtbares Bündnis von Akteur*innen werden Bedarfe an Entscheidungsträger*innen aus Politik und Verwaltung herangetragen.
Es hat sich gezeigt, dass eine netzwerkinterne Bedarfs- und Bestandsanalyse sehr sinnvoll sein kann, um
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Kommunen und Landkreise für den Opferschutz
Das regionale Engagement im Kampf gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt, und damit der Umsetzung der Istanbul-Konvention, findet im Land Brandenburg vielfältig in Form von zahlreichen Maßnahmen, Projekten, Aktionen etc. statt. Viele Städte und Kommunen haben bereits große Anstrengungen unternommen, um die Konvention umzusetzen und Akteur*innen aus der Zivilgesellschaft zu unterstützen.
Gleichzeitig zeigen die Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt sehr deutlich, dass weiterhin umfangreiche Anstrengungen (auf allen Ebenen) notwendig sind. Es gilt umgesetzte Maßnahmen zu evaluieren, Bedarfslücken zu schließen und die Umsetzungsprozesse weiter zu optimieren und auszubauen.
Bei der Evaluierung von Maßnahmen, Identifizierung von Bedarfslücken und Ausbau von Gewaltschutzstrukturen ist das gebündelte Wissen aller Akteur*innen unerlässlich. Netzwerke können hier als Informationsquelle, Kooperationspartner und Sprachrohr der Fachpraxis verstanden werden.
Die Handreichung „Bekämpfung und Verhütung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder und häuslicher Gewalt – Kommunale Praxis und Best Practices im Land Brandenburg“ liefert eine überregionale Übersicht gesammelter Bedarfe aus der Praxis.
Einatmen, ausatmen, weiteratmen…
Um Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt zu gewährleisten, sind mehrere Akteur*innen erforderlich. In den sehr unterschiedlich aufgestellten Landkreisen im Land Brandenburg gelingt dies mehr oder weniger reibungslos. Netzwerkarbeit ist letztendlich erstmal Arbeit.
Fachkräfte und Institutionen haben komplexe Aufgaben zu bewältigen. Einerseits unterscheiden sich die Zusammensetzung und Anforderungen in der Kooperation je nach Lebens-, Problem- und Gefährdungslagen, Verletzungen, Interessen und selbstbestimmten Lebensperspektiven der Betroffenen, ihrer Kinder und der gewaltausübenden Personen.
Zum anderen verfügen die Netzwerkmitglieder über verschiedene, teilweise entgegenstehende Rollen, Aufgaben und Vernetzungsressourcen. Diese können meist nicht leicht in ein funktionierendes Zusammenspiel integriert werden.
Geschlechtsspezifische Beratungs- und Schutzstellen, wie Frauennotrufe, Einrichtungen der Täterarbeit oder Frauenhäuser sind spezialisiert im Bereich der häuslichen Gewalt. Die meisten anderen Akteur*innen (bspw. Polizei, Jugendamt, NGOs, Familien- und Strafgerichtsbarkeit, Staatsanwaltschaft, Migrationsdienste, Erziehungs-, Trennungs-, Schwangerschaftsberatung, Wohnungslosen- und Suchthilfe, etc.) haben häusliche Gewalt als eines von vielen Themen in ihrem Arbeitsalltag.
Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Fachkräfte das notwendige Wissen und Bewusstsein haben, um Betroffene und ihre Kinder nachhaltig zu schützen. Außerdem besteht die Möglichkeit, dass verschiedene Beteiligte keinen Zugang zu Beratung, Unterstützung und Behandlung haben oder dass ihnen Institutionen und Fachleuten nicht gerecht werden, möglicherweise sogar ihre Rechte verletzen.
Bei der Sicherstellung von Schutz und der Gewährleistung einer bedarfsgerechten Unterstützung sind die Betroffenen, ihre Kinder und die gewalttätigen Personen darauf angewiesen, dass die unterschiedlichen Interventionen und Angebote ineinandergreifen [1].
Lassen Sie sich nicht entmutigen, wenn sich der Netzwerkprozess mal schwieriger gestaltet. Ihr Einsatz ist wichtiger denn je!
Weiterführendes Material
4. Praxis und Evaluation
Vorherige Methode
1. Nachhaltiger Gewaltschutz braucht Vernetzung
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