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Jahrestag des Inkrafttreten der Istanbul-Konvention: „Sieben Jahre nach Inkrafttreten darf die Umsetzung nicht ungewiss sein.“

Pressemitteilung der Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg (KIKO) und des Frauenpolitischen Rates Land Brandenburg e.V. (FPR) zum Jahrestag des Inkrafttreten der Istanbul-Konvention

„Sieben Jahre nach Inkrafttreten darf die Umsetzung nicht ungewiss sein.“ Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg und die KIKO Brandenburg fordern aktives Vorgehen gegen häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt.

Am 01. Februar 2018 trat die Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (kurz: Istanbul-Konvention) in Deutschland in Kraft. Sieben Jahre später bestimmt Gewalt weiterhin den Alltag von Frauen, Mädchen, trans*, inter* und nicht-binären Menschen im Land Brandenburg.

Der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg und die KIKO Brandenburg begrüßen, dass sich die Koalition dem Gewaltschutz für Frauen verschrieben hat und die Umsetzung der Istanbul-Konvention als auch die Schulung von relevantem Personal vorsieht. Gleichzeitig betrachten sie den vagen Wortlaut kritisch: „wirkt auf deren [Istanbul-Konvention] Umsetzung hin“ und appellieren an die Koalition die Umsetzung der Konvention aktiv voranzutreiben.

„Die Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen gehört oben auf die politische Agenda. Der Gewaltschutz im Land und die Umsetzung der Istanbul-Konvention muss mit Entschlossenheit und Ressourcen erfolgen. Ein Hinwirken reicht nicht aus.“

„Ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt ist ein Menschenrecht. Dieses Recht für alle Brandenburger*innen zu verwirklichen und die Vorgaben der Istanbul-Konvention wirksam umzusetzen, ist Grundstein für echten Fortschritt hin zu einem gleichberechtigten Brandenburg.“

Der FPR und die KIKO Brandenburg appellieren an die Regierungsparteien die großen Lücken im Koalitionsvertrag im Bereich Gewaltschutz und Gleichstellung zu schließen. Konkret braucht es u.a. die Schaffung von Fachberatungs- und Interventionsstellen, den Ausbau der Täter- und Jugendarbeit als Prävention, sowie den dringenden Ausbau der Schutzplätze – bedarfsgerecht, barrierefrei und dauerhaft finanziell abgesichert.

Weitere Informationen/Ansprechpartnerinnen

Geschlechtsspezifische Gewalt meint gewaltvolle Handlungen gegenüber einem Individuum oder einer Gruppe von Indi­viduen aufgrund der Geschlechts­identität. Der Begriff wird benutzt, um zu verdeut­lichen, dass gesellschaftliche Struk­turen das Risiko erhöhen, bestimmte Formen von Gewalt zu erleben. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, trans, nicht-binäre und intersex Menschen, aber auch Menschen, die bestimmten sozialen Nor­men oder einem binären Geschlechter­verständnis nicht entsprechen.