Verantwortungsbereich NGOs und Trägerlandschaft
Die NGOs und die Trägerlandschaft sind unabdingbar für die gelungene Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg.
Bringen Sie sich in Vernetzungsstrukturen ein. Nehmen Sie an Netzwerktreffen teil.
Interdisziplinäre Netzwerke wie Runde Tische oder Arbeitskreise bieten eine gute Möglichkeit für fachübergreifenden Austausch mit Kooperationspartner*innen. Umfassender Gewaltschutz und eine wirksame Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt geht nur gemeinsam und koordiniert.
Netzwerke und Gremien mit Kommunal- oder Landesregierung ermöglichen das Einbringen von Fachwissen und Forderungen in politische Prozesse, sowie beidseitigen Informationsaustausch. Informieren Sie sich zu Methoden der Netzwerkarbeit.
Landesaktionsplan S. 45; Gutachten S. 44
Besuchen Sie Fortbildungen.
Nutzen Sie fachübergreifende Angebote auch zur interdisziplinären Vernetzung. Themen sind u.a.:
- Häusliche Gewalt und Gewaltdynamiken
- Formen der Gewalt
- Umgang mit Betroffenen von sexualisierter Gewalt
- Täter*innenstrategien
- Arbeit mit Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund
- Kinderschutz
- Arbeit mit psychisch, geistig oder physisch beeinträchtigen Menschen
- Digitalisierung und IT-Sicherheit
Landesaktionsplan S. 15-16
Nutzen Sie die Videodolmetschung.
Nutzen Sie das Programm der Telefon- und Videodolmetschung, um Zugangsbarrieren zu ihren Angeboten zu senken. Unterstützen Sie die Forderungen nach einer Verlängerung dieses Programms.
Landesaktionsplan S. 47
Tragen Sie zur gesamtgesellschaftlichen Bewusstseinsbildung bei.
Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit, um über geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt und Hilfsangebote zu informieren. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie hier.
Berücksichtigen Sie als Träger bei der Berechnung der Personalkapazitäten dieRessourcen für Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit.
Öffentlichkeitswirksames Erscheinen und Vernetzung sind wesentliche Bestandteile einer nachhaltigen Gewaltschutzarbeit.
Gutachten S. 103
Schaffen Sie Schutz- und Beratungsangebote für Betroffene von Menschenhandel.
Betroffene von Menschenhandel benötigen Schutzunterkünfte und Beratungsangebote die spezifisch ihren Bedarfen gerecht werden. Bieten Sie auch aufsuchende Arbeit im Internet an.
Landesaktionsplan S. 76-77
Nehmen Sie keine Nutzungsentgelte für den Aufenthalt in der Frauenschutzeinrichtung.
Nutzungsentgelte stellen eine Barriere für die Aufnahme in eine Schutzeinrichtung und zusätzlich eine weitere bürokratische Belastung für die Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen dar. Nutzen Sie bestehende Finanzierungsmöglichkeit über das Landesbudget und verzichten Sie auf Nutzungsentgelte.
Gutachten S. 74
Eröffnen Sie neue Beratungsstellen.
In fast allen Landkreisen ist die Beratung ein Teil der Arbeit der Frauenhausmitarbeiter*innen. Die Istanbul-Konvention fordert spezialisierte Beratung in eigenständigen Beratungsstellen. Denken Sie auch über Möglichkeiten der mobilen Beratung nach.
Landesaktionsplan S. 18; Gutachten S. 66-68
Stellen Sie eine Migrationssozialarbeiterin in Frauenschutzeinrichtungen in Ihrer Trägerschaft ein.
Für Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund ist in Frauenschutzeinrichtungen aufgrund der Vulnerabilität und ggf. spezifischen Traumatisierungen ein niedrigschwelliger Beratungszugang nötig. Migrationssozialarbeiterinnen sind spezialisiert auf die Arbeit mit Frauen mit Flucht- oder Migrationshintergrund. Sie bringen Schwerpunktwissen zu Ausländerrecht und migrationsspezifischen Strukturen ein. Auch können sie die Frauenschutzeinrichtungen in Netzwerken zum Thema Migration vertreten.
Landesaktionsplan S. 66
Setzen Sie sich als Träger für eine angebrachte Vergütung der Arbeit ein.
Die Mitarbeiter*innen in Schutzeinrichtungen und Beratungsstellen weisen eine hohe Professionalität auf und sehen sich mit stetig wachsenden Aufgaben konfrontiert. Die Vergütung entspricht nicht den geforderten Leistungen und dem Qualitätsniveau. Eine attraktive Vergütung ist ein Ansatzpunkt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
Gutachten S. 70-72
Sichern Sie den Kinderschutz in Frauenschutzeinrichtungen.
Erarbeiten Sie ein Kinderschutzkonzept (§45 SGB VIII). Stellen Sie eine Kinderkraft ein. Arbeiten Sie mit dem Jugendamt zusammen, um qualifizierte Kinderschutzverfahren im Sinne der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen (§ 8a SGB VIII, §§ 3 und 4 KKG) zu sichern. Nehmen Sie an regionalen Netzwerken zum Kinderschutz teil.
Gutachten S. 73-74
Bauen Sie Barrieren in Frauenschutzeinrichtungen ab.
Bauen Sie ihre Schutzeinrichtung barrierefrei aus.
Setzen Sie sich für die Schaffung spezialisierter Schutzeinrichtungen ein, um stark psychisch belastete oder traumatisierte, von Substanzmitteln abhängige sowie stark körperlich oder kognitiv beeinträchtigte Frauen, die ggf. einen Pflegedienst benötigen, zu erreichen. Diese Frauen bilden eine besonders vulnerable Gruppe. Entwickeln Sie dazu Konzepte unter Partizipation von Betroffenen(-verbänden). Arbeiten Sie mit der Suchthilfe zusammen, um angemessene Unterstützungsangebote für Frauen mit multiplen Problemlagen zu entwickeln.
Landesaktionsplan S. 66; Gutachten S. 73
Weitere Informationen für NGOs, Vereine und Träger
KIKO Brandenburg: Hinweise zur Öffentlichkeitsarbeit
Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V.: Fotopool für die Berichterstattung über häusliche Gewalt und Frauenhäuser