Verantwortungsbereich Arbeitgeber*innen
Arbeitgeber*innen tragen maßgeblich Verantwortung für den Arbeitsplatz als Ort frei von Gewalt, sowie als Umfeld von Betroffenen und Gewaltausübenden.
Verfassen und thematisieren Sie eine Domestic Violence Workplace Policy mit Ihren Mitarbeiter*innen.
In einer Domestic Violence Workplace Policy können Maßnahmen vereinbart werden, die niedrigschwellig durch von Gewalt betroffene Mitarbeiter*innen beansprucht werden können. Das können beispielsweise flexible Arbeitszeiten oder Sonderurlaub sein, sowie die Wahrnehmung von Beratungsgesprächen während der Arbeitszeit. Dadurch kann eine sicherere Umgebung für Mitarbeiter*innen geschaffen und die Schutzpflicht seitens der Arbeitgeber*innen erfüllt werden.
Bringen Sie den Schutz vor und die Prävention von sexualisierter Gewalt am Arbeitsplatz voran.
Sexuelle Belästigungen und Gewalt können an jedem Arbeitsplatz passieren – unabhängig von der Branche und der Größe des Betriebs. Ungefähr jede*r zweite Beschäftigte hat bereits sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder andere Formen sexualisierter Belästigungen erlebt.
Führen Sie interne Verfahren zur Bekämpfung sexueller Belästigung ein. Investieren Sie in Maßnahmen zur Prävention von Gewalt und Diskriminierung.
Im Zusammenhang mit Gewalt und Diskriminierung haben Sie Ihren Beschäftigten gegenüber eine konkrete Schutzpflicht. Das bedeutet im Einzelnen, dass Sie in Ihrem Betrieb über den gesetzlichen Schutz vor Belästigungen informieren und vorbeugende Maßnahmen treffen, eine Beschwerdestelle nach §13 AGG einrichten müssen und eine Handlungspflicht haben.
Neben der Schutzpflicht tragen Arbeitgebende die übergeordnete Verantwortung ein diskriminierungsfreies Betriebsklima zu fördern. Schulungen und Betriebsvereinbarungen sind dabei nur Beispiele wie dies gelingen kann.
Beteiligen Sie sich an der gesamtgesellschaftlichen Auseinandersetzung, die für die Situation der Gewaltbetroffenen sensibilisiert.
Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit, um über geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sowie Hilfsangebote zu informieren. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie hier.
Die Debatten dürfen die Wirtschaft bzw. die Arbeitgeber*innen nicht aussparen. Neben der gesellschaftlichen Verantwortung gilt es sich auch mit dem Hinweis auf den Verlust und Ausfall von Arbeitskraft durch häusliche Gewalt zu beteiligen.
Landesaktionsplan S. 16-17
Nehmen Sie an Informationskampagnen teil, wie etwa der Kampagne „Häusliche Gewalt. Sie können etwas tun.“
Die Kampagne „Häusliche Gewalt. Sie können etwas tun.“ vom Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser ist eine Informationskampagne. Sie beinhaltet Informationen zum Umgang mit Betroffenen in Form von kleinen Broschüren und Postern, die auch am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden können. Diese spezifische Kampagne vermittelt Wissen, wie Personen Betroffene Zugang zu Hilfe und Schutz vermitteln können.
Weitere Informationen für Arbeitgeber*innen
NbF Kapmpagne: Häusliche Gewalt. Sie können etwas tun.
Pflichten nach Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz: Webseite der Antidiskriminierungsstelle