Mit der Istanbul-Konvention verpflichten sich die unterzeichnenden Staaten auf allen Ebenen offensiv gegen Gewalt vorzugehen. Bund, Land und Kommen sind in der Pflicht Gewalt ganzheitlichen zu begegnen.

Initiieren und fördern Sie kommunale Netzwerke.

Richten Sie regionale Runde Tische zur Umsetzung der IK ein und unterstützen Sie diese durch personelle und strukturelle Ausstattung bei der Aufgabe, Bedarfe und Maßnahmen in Ihrem Landkreis zu initiieren, Kooperationspartner*innen zu finden und eine regelmäßige Zielevaluation durchzuführen.

Stellen Sie die (Anschub-)Finanzierung für regionale Netzwerke, Runde Tische und deren Weiterführung und Ausbau der kontinuierlichen Kooperation mit NGOs und Zivilgesellschaft sicher.

Fördern Sie interdisziplinäre Netzwerke bei der Durchführung von Fallkonferenzen für Hochrisikofälle, mit dem Ziel der Prävention von schweren Gewalttaten, regelmäßig zu tagen.

Landesaktionsplan S. 14, S. 20

Finanzieren Sie Hilfs- und Präventionsangebote und -projekte.

Planen Sie Ihren kommunalen Haushalt entsprechend der Gender Budgetierung. Gewährleisten Sie eine bedarfsgerechte, auskömmliche und verlässliche Finanzierung von Frauenschutzplätzen, die auf das Nutzungsgeld der Bewohnerinnen verzichtet. Stellen Sie die Finanzierung ausreichender Personalstellen in den Unterstützungs- und Schutzeinrichtungen sicher.

Fördern Sie die Umsetzung und wissenschaftliche Begleitung von Modellprojekten zur Umsetzung der IK in Ihrer Kommune.

Gutachten S. 40-41, S. 44

Fördern Sie öffentlichkeitswirksame Projekte und führen Sie selbst Projekte durch.

Planen und unterstützen Sie öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Aktionen mit Informationshinweisen zum Hilfesystem, wie etwa Aktionen rund um bekannte Aktionstage oder die Kampagne der orangefarbenen Bänke als inklusives Projekt der Mädchen*arbeit.

Finanzieren Sie außerschulische Jugend- und Erwachsenenbildung.

Finanzieren Sie Projekte in Jugend- und Mädchenclubs, Stadtteiltreffs, (historisch-)politische Bildung zum Thema.

Genderreflektierte Jugendarbeit ist ein zentraler Baustein der Gewaltprävention. Diese muss nachhaltig und verlässlich finanziert werden.

Bauen Sie das Hilfssystem aus und Barrieren ab.

Bauen Sie Ihre kommunale Frauenschutzeinrichtungen aus zur tatsächlichen Barrierefreiheit für stark psychisch belastete oder traumatisierte, von Substanzmitteln abhängige sowie stark körperlich oder kognitiv beeinträchtigte Frauen.

Initiieren Sie den Aufbau einer Trauma-Versorgung. Entwickeln Sie anderer Versorgungskonzepte für besondere vunerable Gruppen.

Beziehen Sie Betroffene, Betroffenenverbände und weitere Expert*innen in die Konzeptentwicklung ein.

Gutachten S. 73

Schulen Sie kommunale Fachkräfte und Beamt*innen.

Um die Bedürfnisse von Gewaltopfern angemessen wahrzunehmen und anzugehen, ist die Schulung aller einschlägigen Fachkräfte, wie z. B. Fachkräfte der Agentur für Arbeit, der Meldeämter oder der Jugendämter, über die Formen und Folgen von Gewalt gegen Frauen von entscheidender Bedeutung.

Sensibilisierte Fachkräfte in den Bereichen Beschäftigung, Ausbildung und Wohnen sind zwingend notwendig, um die Genesung, wirtschaftliche Unabhängigkeit und Empowerment der Gewaltbetroffenen zu gewährleisten.

Fokussieren Sie die Geschlechterdimension in Informationsmaterialien.

Adressieren Sie Informationsmaterial zielgruppenspezifisch an Frauen und TIN* Personen. Prüfen und aktualisieren Sie Informationen und Verlinkungen auf Ihren Webseiten. Stellen Sie Informationen mehrsprachig zur Verfügung. Diese Informationen müssen in ausgewählten Sprachen (beispielsweise für migrierte oder geflüchtete Frauen), in leichter Sprache sowie barrierearm für Betroffene mit Hör- oder Sehbeeinträchtigungen sein.

Landesaktionsplan S. 43; Gutachten S. 37-38

Informieren Sie über die vertrauliche Spurensicherung.

Die “Vertrauliche Spurensicherung” bietet in mittlerweile 12 Kliniken im Land Brandenburg Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt an. Sie ist landesweit noch nicht bekannt genug, sodass die Bekanntheit in der breiten Bevölkerung auf allen Wegen beworben werden sollte.

Gutachten S. 75-78

Tragen Sie zur gesamtgesellschaftlichen Bewusstseinsbildung bei.

Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit, um über geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sowie Hilfsangebote zu informieren. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie hier.

Weitere Informationen für die kommunale Umsetzung

Geschlechtsspezifische Gewalt meint gewaltvolle Handlungen gegenüber einem Individuum oder einer Gruppe von Indi­viduen aufgrund der Geschlechts­identität. Der Begriff wird benutzt, um zu verdeut­lichen, dass gesellschaftliche Struk­turen das Risiko erhöhen, bestimmte Formen von Gewalt zu erleben. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, trans, nicht-binäre und intersex Menschen, aber auch Menschen, die bestimmten sozialen Nor­men oder einem binären Geschlechter­verständnis nicht entsprechen.