Verantwortungsbereich Gesundheitsversorgung
Mitarbeiter*innen der Gesundheitsversorgung sind häufig die ersten Außenstehenden, bei denen Gewaltbetroffene Hilfe suchen. Sie können eine entscheidende Rolle einnehmen, wenn es darum geht Gewalt, als Hintergrund oder Ursache von Verletzungen und Beschwerden zu erkennen, gezielte Unterstützung anzubieten und präventiv zu wirken.
Besuchen Sie Fortbildungen zu häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt.
Um einen professionellen Umgang mit Betroffenen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu gewährleisten, bedarf es fortlaufender Aus- und Fortbildung sowie Sensibilisierung.
Besuchen Sie Weiterbildungen, um
- häusliche Gewalt in Ihrer täglichen Arbeit zu erkennen,
- Betroffene sensibel anzusprechen,
- Verletzungen gerichtsfest zu dokumentieren,
- aktuelle Angebote des regionalen Hilfesystems zu kennen,
- die Gefährdungssituation einzuordnen.
Landesaktionsplan S. 15-16; Gutachten S. 54-56
Informieren Sie sich zu Zwangssterilisation und Genitalverstümmelung.
Zwangssterilisation und Genitalverstümmelung sind Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und schwere Menschenrechtsverletzungen.
Die Verstümmelung weiblicher Genitalien und die Sterilisation gegen den Willen der Betroffenen sind strafbar. Informieren Sie sich und Ihre Kolleg*innen über die Verstümmelung weiblicher Genitalien, sowie Zwangssterilisation und insbesondere die Situation von Betroffenen mit Behinderung.
Gutachten S. 84-85
Bieten Sie eine professionelle Versorgung nach sexualisierter Gewalt.
Das Modellprojekt zu vertraulicher Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt wird derzeit in zwölf Kliniken angeboten.
Lassen Sie sich zum trauma- und opfersensiblen Umgang mit Betroffenen von Gewalt weiterbilden. Schulungen werden von der Opferhilfe Brandenburg in Zusammenarbeit mit dem BLR angeboten. Informieren Sie sich beim Brandenburgisches Landesinstitut für Rechtsmedizin (BLR) und werden Sie eine weitere Partnerklinik des Projekts „Vertrauliche Spurensicherung“.
Landesaktionsplan S. 50
Passen Sie Ihr Angebot im Sinne der Unterstützung von Gewaltbetroffenen bzw. des Opferschutzes an.
Überprüfen und interpretieren Sie bestehende Angebote jeweiliger Richtlinien im Sinne des Opferschutzes (z.B. Reha-Maßnahmen).
Schaffen Sie geschützte Wohneinheiten in psychiatrischen Abteilungen.
Psychisch erkrankte Frauen und Frauen mit einem kritischen Substanzmittelkonsum können nicht in Frauenhäusern aufgenommen werden. Spezifische, geschützte Wohneinheiten in psychiatrischen Abteilungen, die von psychiatrie- und frauenschutzerfahrenen Mitarbeiter*innen betreut werden, könnten eine Lösung darstellen. Initiieren Sie die Bereitstellung solcher Wohneinheiten.
Landesaktionsplan S. 73
Beteiligen Sie sich am Ausbau der Trauma-Ambulanzen.
Trauma-Ambulanzen bieten ortsnah psychotherapeutische Soforthilfe an, um dauerhafte psychische Gesundheitsschäden zu vermeiden. Kontaktieren Sie das Landesamt für Soziales und Versorgung und nehmen Sie am Netz der Trauma-Ambulanzen teil.
Landesaktionsplan S. 55; Gutachten S. 78-79
Nehmen Sie an Fachtagungen und Netzwerktreffen in Ihrer Region teil.
Vernetzen Sie sich interdisziplinär zu Themen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Multiprofessionelle Netzwerke tragen zu einer lückenlosen Versorgung der Betroffenen bei.
Landesaktionsplan S. 75
Seien Sie Brücke ins Hilfssystem.
Viele Betroffenen, die in Beratungsstellen und Frauenhäusern ankommen, werden durch Ämter oder die Polizei dorthin vermittelt. Das heißt, Betroffene sind darauf angewiesen, auf ausgebildete und sensibilisierte Beamt*innen und Fachkräfte zu treffen. Was leider zu selten der Fall ist. Potenzielle Vermittler*innen können auch andere Berufsgruppen und Ehrenamtliche sein, die durch ihre Arbeit mitbekommen können, wenn es in einer Partnerschaft oder Familie zu Gewalt kommt. Mehr dazu in der Kampagne „Häusliche Gewalt. Sie können etwas tun.“
Tragen Sie zur gesamtgesellschaftlichen Bewusstseinsbildung bei.
Nutzen Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Kanäle der Öffentlichkeitsarbeit, um über geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt sowie Hilfsangebote zu informieren. Weitere Informationen zur Öffentlichkeitsarbeit finden Sie hier.
Weitere Informationen für das Gesundheitswesen
Hausärzteverband Berlin und Brandenburg e. V.: Handlungsempfehlungen bei Verdacht auf häusliche Gewalt
S.I.G.N.A.L. e.V.: Rechtslage Vertrauliche Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt
KIKO Brandenburg: Hinweise für die Öffentlichkeitsarbeit