Die Istanbul-Konvention

Ein wichtiges Instrument im Kampf gegen geschlechtsspezifische, häusliche und partnerschaftliche Gewalt ist die Istanbul-Konvention (IK).
Dieses Menschenrechtsabkommen wurde nach dem Ort der ersten Unterzeichnung (Istanbul) benannt und trägt eigentlich den Titel „Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ . Enthalten sind Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen, und zum Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und deren Kindern, sowie zur Sanktion der Täter*innen.
Seit 2018 ist die IK in Deutschland geltendes Recht. Damit sind alle staatlichen Ebenen und Stellen verpflichtet, allen Formen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu verhindern und zu beseitigen, die Betroffenen zu schützen.
- Die IK versteht geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt als Menschenrechtsverletzung.
- Sie benennt Gewalt sowohl als Folge struktureller, historisch gewachsener Diskriminierung wie auch als Ursache fortgesetzter Ungleichheit. Sie macht damit deutlich, dass nur eine tatsächliche Gleichstellung dazu führen wird, geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt zu beenden.
- Sie fordert einen umfassenden Ansatz, der das Zusammenspiel vieler verschiedener Stellen braucht – von staatlichen Behörden über zivilgesellschaftliche Träger, Privatwirtschaft und Medien bis hin zur Gesellschaft im Ganzen.
KIKO für die Umsetzung der IK
Für das Ende von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt müssen viele verschiedene Akteur*innen zusammenarbeiten: Von staatlichen Stellen wie der Polizei oder dem Jugendamt, über die Politik und Verwaltung, bis hin zu zivilgesellschaftlichen Einrichtungen des Gewaltschutz wie Frauenberatungsstellen und Fachstellen der Täterarbeit, und vielen mehr. Zu diesem Zweck empfehlen Expert*innen sowohl auf staatlicher als auch auf zivilgesellschaftlicher Seite Koordinierungsstellen einzurichten.
Für die Zivilgesellschaft in Brandenburg wurde daher die KIKO eingerichtet. Ziel ist die nachhaltige Vernetzung und Zusammenarbeit, sowie die Koordination verschiedener Maßnahmen der NGOs zu unterstützen.
Mehr zur KIKO finden Sie hier.
Stand der Umsetzung in Brandenburg
Grundsätzlich stehen vielfältige strukturelle, gesellschaftliche und politische Hürden der Umsetzung des Rechts auf ein gewaltfreies Leben im Weg. Für Brandenburg wurde daher in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Begleitgremium ein Landesaktionsplan ausgearbeitet, um die Umsetzung voranzubringen.
Stand der Umsetzung in Brandenburg: Gutachten zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans, 2019
Stand der Umsetzung in Deutschland: Erster Bericht des Expertenausschusses (GREVIO) zur Umsetzung, 2022
Maßnahmen zur Umsetzung: Landesaktionsplan Brandenburg, 2024
Was ist zu tun, um die Istanbul-Konvention in Brandenburg umzusetzen?
Die nachfolgenden Listen wurden aus diversen Quellen an Handlungsempfehlungen zusammengestellt und aufbereitet (u.a. Gutachten zum LAP Brandenburg, Forderungen direkt aus der regionalen Praxis).
Zahlreiche Akteur*innen und Bereiche tragen damit Verantwortung für ein Brandenburg frei von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt.