Die Istanbul-Konvention

Istanbul Konvention

Ein wichtiges Instrument im Kampf gegen geschlechtsspezifische, häusliche und partnerschaftliche Gewalt ist die Istanbul-Konvention (IK).

Dieses Menschenrechtsabkommen wurde nach dem Ort der ersten Unterzeichnung (Istanbul) benannt und trägt eigentlich den Titel „Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher GewaltSVG Symbol Information. Enthalten sind Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen, und zum Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und deren Kindern, sowie zur Sanktion der Täter*innen.

Seit 2018 ist die IK in Deutschland geltendes Recht. Damit sind alle staatlichen Ebenen und Stellen verpflichtet, allen Formen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt zu verhindern und zu beseitigen, die Betroffenen zu schützen.

Das Abkommen kann als Meilenstein in der Arbeit gegen geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt verstanden werden:

KIKO für die Umsetzung der IK

Stand der Umsetzung in Brandenburg

Grundsätzlich stehen vielfältige strukturelle, gesellschaftliche und politische Hürden der Umsetzung des Rechts auf ein gewaltfreies Leben im Weg. Für Brandenburg wurde daher in Zusammenarbeit mit einem interdisziplinären Begleitgremium ein Landesaktionsplan ausgearbeitet, um Hürde auszuräumen.

Was ist zu tun, um die Istanbul-Konvention in Brandenburg um­zusetzen?

Eine detaillierte Übersicht der Empfehlungen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Brandenburg folgt in Kürze.
Geschlechtsspezifische Gewalt meint gewaltvolle Handlungen gegenüber einem Individuum oder einer Gruppe von Indi­viduen aufgrund der Geschlechts­identität. Der Begriff wird benutzt, um zu verdeut­lichen, dass gesellschaftliche Struk­turen das Risiko erhöhen, bestimmte Formen von Gewalt zu erleben. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, trans, nicht-binäre und intersex Menschen, aber auch Menschen, die bestimmten sozialen Nor­men oder einem binären Geschlechter­verständnis nicht entsprechen.