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Internationaler Tag der Menschenrecht am 10. Dezember 2025: Das Recht auf ein Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt ist kein Ideal, sondern ein Menschenrecht

Menschenrechte beginnen im Alltag – und sie enden, wo Gewalt toleriert wird. Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember fordert die KIKO Brandenburg, das in der Istanbul-Konvention verankerte Recht auf ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt endlich umfassend im Land umzusetzen. Besonders Frauen, Mädchen und queere Personen sind nach wie vor in hohem Maße von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen – im häuslichen Umfeld, im öffentlichen und im digitalen Raum.

Die Istanbul-Konvention verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, wirksame Maßnahmen zum Schutz, zur Prävention und zur Strafverfolgung geschlechtsspezifischer Gewalt umzusetzen.

„Es wäre zu kurz gegriffen, die Umsetzung der IK als juristische Pflichtübung zu betrachten. Sie ist ein Menschenrechtsauftrag, der echte gesellschaftliche Veränderungen, ausreichende Ressourcen und den entschlossenen politischen Willen erfordert. In Brandenburg besteht weiterhin erheblicher Handlungsbedarf und da sind wir alle in der Verantwortung – allen voran die staatlichen Institutionen.“

„Das Recht auf ein Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt ist kein Ideal, sondern ein Menschenrecht. Der 10. Dezember erinnert uns daran, dass Menschenrechte täglich verteidigt und umgesetzt werden müssen – auch hier in Brandenburg.“

Die KIKO fordert zu diesem Anlass von der Landesregierung Brandenburg:

  • Verlässliche, bedarfsgerechte und nachhaltige Finanzierung der Gewalt-schutzeinrichtungen und Koordinierungsstellen für ein eng vernetztes Hilfesystem.
  • Verstärkte Sensibilisierung und Qualifizierung von Polizei, Justiz, Gesundheitswesen und Bildungseinrichtungen im Umgang mit geschlechtsspezifischer Gewalt.
  • Schutz und Anerkennung für alle Betroffenen, unabhängig von Geschlechtsidentität, sexueller Orientierung, Herkunft oder Aufenthaltsstatus.
  • Investition in Prävention durch geschlechtersensible Jugendarbeit, nachhaltige Gleichstellungspolitik, flächendeckende Täterarbeit und Beratungsangebote für mitbetroffene Kinder. 

Weitere Informationen/Ansprechpartnerin

Über den 10. Dezember  

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 definiert Rechte, die allen Menschen von Geburt an uneingeschränkt zustehen. Mit dem “Internationalen Tag der Menschenrechte” erinnern die Vereinten Nationen daran, dass diese Rechte weltweit immer wieder verletzt werden. Die körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung und das Recht auf Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht von Frauen, Mädchen und TIN* Personen, das es zu sichern gilt.

Geschlechtsspezifische Gewalt meint gewaltvolle Handlungen gegenüber einem Individuum oder einer Gruppe von Indi­viduen aufgrund der Geschlechts­identität. Der Begriff wird benutzt, um zu verdeut­lichen, dass gesellschaftliche Struk­turen das Risiko erhöhen, bestimmte Formen von Gewalt zu erleben. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, trans, nicht-binäre und intersex Menschen, aber auch Menschen, die bestimmten sozialen Nor­men oder einem binären Geschlechter­verständnis nicht entsprechen.