Zum Tag der Menschrechte fordert die KIKO Brandenburg die neu gewählten politischen Vertreter*innen auf, das Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben in Brandenburg zu sichern. Dafür muss die Umsetzung der Istanbul-Konvention ganz oben auf die politische Agenda.
Geschlechtsspezifische Gewalt ist eine Menschenrechtsverletzung, die auch in Brandenburg tagtäglich begangen wird: 6.325 Fälle von häuslicher Gewalt wurden 2023 in der Polizeistatistik erfasst. 4.038 Opfer der Gewalt waren Frauen. Fünf Frauen in Brandenburg starben im letzten Jahr im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt. Deutschlandweit wurden 2023 insgesamt 155 Frauen von ihren (Ex-)Partnern ermordet.
Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland und Brandenburg. Es ist das wichtigste Instrument zur Beendigung von Gewalt geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Die KIKO Brandenburg fordert daher nachdrücklich: Gewaltschutz darf nicht am Geld scheitern.
„Die Istanbul-Konvention im Land umzusetzen, rettet nicht nur Leben, sondern ist die menschenrechtliche Verpflichtung Brandenburgs. Die bereits bestehenden Strukturen und Fortschritte müssen gesichert und ausgebaut, neue Maßnahmen umgesetzt werden. Die adäquate Investition in Gewaltschutz und Gewaltprävention ist nicht verhandelbar."
Finn Klein, Fachreferent der KIKO
Über den 10. Dezember
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 definiert Rechte, die allen Menschen von Geburt an uneingeschränkt zustehen. Mit dem „Internationalen Tag der Menschenrechte“ erinnern die Vereinten Nationen daran, dass diese Rechte weltweit immer wieder verletzt werden. Die körperliche Unversehrtheit, sexuelle Selbstbestimmung und das Recht auf Gleichbehandlung ist ein Menschenrecht von Frauen, Mädchen und TIN* Personen, das es zu sichern gilt.
Über die Istanbul-Konvention
Ein wichtiges Instrument im Kampf gegen geschlechtsspezifische, häusliche und partnerschaftliche Gewalt ist die Istanbul-Konvention. Dieses Menschenrechtsabkommen wurde nach dem Ort der ersten Unterzeichnung (Istanbul) benannt und trägt eigentlich den Titel „Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“. Enthalten sind Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen, und zum Schutz von Betroffenen geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt und deren Kindern, sowie zur Sanktion der Täter*innen.
Seit 2018 ist die Konvention in Deutschland geltendes Recht. Damit sind Bund, Länder und Kommunen zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt verpflichtet.
Weitere Informationen/Ansprechpartnerin
- Alina Robben, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
- robben@kiko-brandenburg.de
- Tel. +49 151 4201 3825