Feministischer Kampftag für wirksamen Gewaltschutz, für echte Gleichstellung und für eine Politik, die Frauen und Kinder konsequent schützt.

Anlässlich des feministischen Kampftags am 8. März fordern das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser und die KIKO Brandenburg: Gleichstellung darf kein symbolisches Bekenntnis mehr bleiben. Der 8. März ist ein Startpunkt für konsequentes politisches Handeln. Feministische Errungenschaften und Kämpfe für eine wahre Gleichstellung sind die Basis für einen wirksamen Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und Gewaltprävention.
Brandenburgs feministisches Zentrum hat einen Namen

Mitten im Herzen der Landeshauptstadt Potsdam ist in den vergangenen zwölf Monaten ein Ort gewachsen, der landesweit Strahlkraft entwickelt hat. Dieser Ort trägt nun einen Namen: *innenRaum – Feminismus im Zentrum.
Jahrestag des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention: Istanbul-Konvention konsequent umsetzen – Gleichstellung voranbringen, Gewaltschutz sichern

Anlässlich des Jahrestages des Inkrafttretens der Istanbul-Konvention am 1. Februar erinnern die Kontaktstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (KIKO Brandenburg) und der Frauenpolitische Rat Land Brandenburg (FPR) an die menschenrechtliche Verpflichtung des Landes zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Internationaler Tag der Menschenrecht am 10. Dezember 2025: Das Recht auf ein Leben ohne geschlechtsspezifische Gewalt ist kein Ideal, sondern ein Menschenrecht

Menschenrechte beginnen im Alltag – und sie enden, wo Gewalt toleriert wird. Zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember fordert die KIKO Brandenburg, das in der Istanbul-Konvention verankerte Recht auf ein Leben frei von geschlechtsspezifischer Gewalt endlich umfassend im Land umzusetzen.
Frauenhäuser schlagen Alarm – Sozialministerin Müller (BSW) setzt sich im Alleingang über Landtagsbeschluss hinweg

Pressemitteilung des Netzwerkes der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. zur Förderung seiner Koordinierungsstellen: Frauenhäuser schlagen Alarm – Sozialministerin Müller (BSW) setzt sich im Alleingang über Landtagsbeschluss hinweg
UN-Weltmädchentag am 11. Oktober 2025: Mädchenarbeit als wichtiger Baustein zur Gewaltprävention und Umsetzung der Istanbul-Konvention

Anlässlich des UN-Weltmädchentags fordern die KIKO Brandenburg und die KuKMA, die Stärkung und weitere Förderung von Mädchenarbeit im Land. Gerade vor dem Hintergrund der Umsetzung der
Istanbul-Konvention, die Brandenburg verpflichtet, Gewalt an Frauen und Mädchen
umfassend vorzubeugen und zu bekämpfen, braucht es eine klare politische und
gesellschaftliche Unterstützung für mädchenspezifische Angebote der
Gewaltprävention.
Internationaler Tag gegen Menschenhandel am 30. Juli: Unterstützungsstrukturen für Betroffene ausbauen

Am 30. Juli ist der Internationale Tag gegen Menschenhandel. Zu diesem Anlass wollen die KIKO Brandenburg und die IN VIA Koordinations- und Beratungsstelle für Frauen, die von Menschenhandel betroffen sind, im Land Brandenburg auf die prekären Hilfsstrukturen im Land aufmerksam machen.
„Eigentlich wollen wir uns selbst abschaffen, aber erstmal feiern wir uns“. Das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. feiert sein 30-jähriges Bestehen.

Unser Träger, das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser e.V., feiert sein 30-jähriges Bestehen und lädt ein zur feierlichen Jubiläumsveranstaltung.
Feministischer Kampftag am 8. März: Gewaltschutz funktioniert nur miteinander, nicht gegeneinander

Zum 8. März 2025, dem Internationale Frauen*kampftag, mahnen das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser und die KIKO Brandenburg: Gewaltschutz ist ohne die Sicherung von Gerechtigkeit und Solidarität nicht zu haben.
Jahrestag des Inkrafttreten der Istanbul-Konvention: „Sieben Jahre nach Inkrafttreten darf die Umsetzung nicht ungewiss sein.“

Pressemitteilung der Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg (KIKO) und des Frauenpolitischen Rates Land Brandenburg e.V. (FPR) zum Jahrestag des Inkrafttreten der Istanbul-Konvention