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Feministischer Kampftag am 8. März: Gewaltschutz funktioniert nur miteinander, nicht gegeneinander

Pressemitteilung des Netzwerks der brandenburgischen Frauenhäuser e.V. (NbF) und der Kontaktstelle der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg (KIKO) zum feministischen Kampftag

Zum 8. März 2025, dem Internationale Frauen*kampftag, mahnen das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser und die KIKO Brandenburg: Gewaltschutz ist ohne die Sicherung von Gerechtigkeit und Solidarität nicht zu haben. Ein Ende von häuslicher und partnerschaftlicher Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder kann es nur geben, wenn Hürden für marginalisierte Gruppen abgebaut und besondere Schutzbedarfe berücksichtigt werden. Der Schutz vor häuslicher Gewalt funktioniert nur Hand in Hand mit dem Schutz vor Diskriminierung. Deshalb fordern Fachkräfte einen Ausbau und eine Ausdifferenzierung des Hilfesystems, nicht seine Verengung.


Gemeinsam appellieren das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser und die KIKO Brandenburg daher an alle gesellschaftlichen Akteur*innen und Institutionen, an die Landes- und Bundesregierung, Medien und Zivilgesellschaft, Gewaltschutz umfassend und inklusiv zu denken.

„Das Recht auf ein gewaltfreies Leben ist ein Menschenrecht. Wir beobachten mit Sorge, wie bei der Umsetzung dieses Rechts Gruppen gegeneinander ausgespielt werden. Das lassen wir nicht zu: Wir sind parteiisch auf der Seite der Gewaltbetroffenen und arbeiten intersektional. Damit stellen wir uns gegen trans*feindliche Mythen, gegen rassistische Ausschlüsse und andere Diskriminierungen.“

Angesichts der gestiegenen Fallzahlen häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt und der Komplexität gesellschaftlicher Krisen betont Manuela Christoph, Mitarbeiterin des Frauenhauses Fürstenwalde und Vorstandsfrau des NbF e.V.:

„Jede überfüllte Notunterkunft, jede gekürzte Suchtberatung, jedes gestrichene Queerprojekt bedeutet einen möglichen Ansatzpunkt für Empowerment, Intervention oder Selbsthilfe weniger. Wenn andere Präventions- und Unterstützungssysteme abgebaut werden, spüren wir das in den Frauenhäusern: Die Probleme werden komplexer, Unterstützungsansätze müssen ineinandergreifen, nicht sich ausschließen. Deshalb bleibt unsere Antwort: Gewaltschutz für alle, die ihn brauchen!“

Hintergrund der Mahnung ist das am 14. Februar 2025 beschlossene Gewalthilfegesetz: Das NbF und die KIKO begrüßen ausdrücklich die Verabschiedung dieses wichtigen Meilensteins: Frauen und ihre Kinder, die Opfer geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt werden, haben ab 2032 einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung. Damit sind auch die Bundesländer verpflichtet, das Hilfesystem bedarfsgerecht auszubauen, also weitere Frauenhausplätze, Schutzwohnungen und Beratungsstellen zu schaffen. NbF und KIKO kritisieren gemeinsam mit allen großen feministischen Organisationen, dass die Diskussion um das Gewalthilfegesetz in den letzten Wochen von trans*feindlichen und rassistischen Narrativen begleitet war, so dass schließlich der Ausschluss von inter*, trans* und nicht-binären Personen beschlossen und Hürden beim Schutz von geflüchteten Frauen aufrechterhalten wurden.

Für weitere Informationen oder Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an:

Geschlechtsspezifische Gewalt meint gewaltvolle Handlungen gegenüber einem Individuum oder einer Gruppe von Indi­viduen aufgrund der Geschlechts­identität. Der Begriff wird benutzt, um zu verdeut­lichen, dass gesellschaftliche Struk­turen das Risiko erhöhen, bestimmte Formen von Gewalt zu erleben. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, trans, nicht-binäre und intersex Menschen, aber auch Menschen, die bestimmten sozialen Nor­men oder einem binären Geschlechter­verständnis nicht entsprechen.