Die KIKO Brandenburg stellt sich vor

v. l.: Alina Robben, Referentin Öffentlichkeitsarbeit; Finn Klein, Fachreferent; Therese Westphal, Fachreferentin
v. l.: Alina Robben, Referentin Öffentlichkeitsarbeit; Finn Klein, Fachreferent; Therese Westphal, Fachreferentin

Mit dem Jahr 2024 wurde für Brandenburg eine zivilgesellschaftliche Kontaktstelle zur Umsetzung der Istanbul-Konvention eingerichtet.

Die Kontaktstelle – kurz KIKO genannt – verfolgt schwerpunktmäßig das Ziel, die zivilgesellschaftliche Gewaltschutzarbeit im Land und damit die Umsetzung der Menschenrechtskonvention und die Querschnittsaufgabe Gewaltschutz begleitend und vernetzend voranzubringen.

“Die Akteur*innen im Bereich Gewalt­schutz leisten einen enor­men Beitrag zur Umsetzung der Istan­bul-Kon­ven­tion im Land. KIKO soll unter­stüt­zen, stär­ken und informieren für das gemeinsame Ziel der Umsetzung der Men­schen­rechts­konvention und ein ge­waltfreies Leben für alle.“
Finn Klein, Fachreferent der KIKO Brandenburg.
Geplant ist deshalb sowohl regionale als auch landesweite zivilgesellschaftliche Netzwerkformate zu schaffen und zu unterstützen. Gezielte Öffentlichkeitsarbeit soll darüber hinaus für die Inhalte der Menschenrechtskonvention in Brandenburg sensibilisieren und informieren.
„Nur wenn alle Menschen ihr Recht auf Schutz kennen und für ge­schlechts­spezi­fische Gewalt sen­si­bi­li­siert sind, kann Gewalt voll­um­fäng­lich bekämpft werden. Gewaltschutz ist eine gesamt­ge­sell­­schaft­liche Aufgabe, da beste­hende Macht­ver­hält­nis, Diskriminierung und fehlende Gleich­stellung Ursache der Gewalt sind.“
Alina Robben, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit der KIKO Brandenburg.

Was bedeutet dies für zivil­gesell­schaft­lich Aktive im Land:

“Sie betreiben (regionale) Netz­werk­­arbeit, und möchten das Netz­werk weiter stabili­sie­ren? Sie planen eine Veranstaltung zum Thema Häus­liche Gewalt und suchen noch Speaker*innen? Sie engagieren sich lokal und möchten sich mit weiteren Akteur*innen ver­net­zen? Die KIKO dient als Infor­ma­tions­stelle und Koope­ra­tions­partner*in rund um die Menschen­rechts­kon­ven­tion und Gewalt­schutz“, so
Therese Westphal, Fachreferentin der KIKO Brandenburg.
Geschlechtsspezifische Gewalt meint gewaltvolle Handlungen gegenüber einem Individuum oder einer Gruppe von Indi­viduen aufgrund der Geschlechts­identität. Der Begriff wird benutzt, um zu verdeut­lichen, dass gesellschaftliche Struk­turen das Risiko erhöhen, bestimmte Formen von Gewalt zu erleben. Besonders betroffen sind Frauen und Mädchen, trans, nicht-binäre und intersex Menschen, aber auch Menschen, die bestimmten sozialen Nor­men oder einem binären Geschlechter­verständnis nicht entsprechen.