Nach intensiver fachlicher Zusammenarbeit ist ein Leitfaden zum landesweiten Hochrisikomanagement in Fällen häuslicher Gewalt veröffentlicht worden. Er schafft erstmals eine landesweit einheitliche Grundlage für die interdisziplinäre Zusammenarbeit, um Hochrisikofälle frühzeitig zu erkennen, Schutzmaßnahmen wirksam zu koordinieren und schwere Gewalttaten bis hin zu Femiziden zu verhindern.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit als Schlüssel für wirksamen Gewaltschutz
Die KIKO Brandenburg hat den Leitfaden als Mitglied der Arbeitsgruppe „Hochrisikomanagement“ im Begleitgremium zum Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder aktiv mitentwickelt. Gemeinsam mit Vertreter*innen aus Polizei, Justiz, Frauenunterstützungseinrichtungen, Jugendhilfe, Täterarbeit, Ministerien und weiteren Fachbereichen wurde ein Verfahren erarbeitet, das die Zusammenarbeit im Hochrisikomanagement verbindlich regelt und die unterschiedlichen Kompetenzen der beteiligten Professionen zusammenführt.
Hintergrund ist die Erkenntnis, dass schweren Gewalttaten und Femiziden in vielen Fällen ein langer Gewaltkreislauf vorausgeht. Häufig bestehen bereits im Vorfeld Kontakte zu unterschiedlichen Behörden und Fachstellen. Informationen liegen jedoch oft nur bruchstückhaft vor und werden bislang nicht systematisch zusammengeführt. Genau hier setzt das Hochrisikomanagement an: Durch einen strukturierten Informationsaustausch und verbindliche Kooperation sollen Gefährdungslagen frühzeitig erkannt und Schutzmaßnahmen gemeinsam geplant werden.
Fünf Schritte für die Verhinderung schwerster Gewalt in Brandenburg
Der Leitfaden beschreibt ein landesweit einheitliches Verfahren in fünf Schritten. Ziel ist ein betroffenenzentriertes Vorgehen, das den Schutz von gewaltbetroffenen Frauen, ihren Kindern und gegebenenfalls weiteren gefährdeten Personen konsequent in den Mittelpunkt stellt.
Den Auftakt bildet die Risikoeinschätzung, bei der nach Bekanntwerden häuslicher Gewalt zunächst geprüft wird, ob Hinweise auf eine akute Gefährdung vorliegen und sofortige Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Daran schließt sich eine vertiefte Risikoanalyse an. Mithilfe wissenschaftlich fundierter Instrumente und der fachlichen Expertise der beteiligten Stellen wird bewertet, ob ein Hochrisikofall vorliegt. Dabei werden unter anderem bekannte Risikofaktoren wie Trennungssituation, Stalking, Todesdrohungen, Würgen oder der Zugang zu Waffen berücksichtigt.
Liegt ein Hochrisikofall vor, folgt der zentrale Baustein des Verfahrens: die interdisziplinäre Fallkonferenz. Hier kommen Polizei, Frauenhäuser und Beratungsstellen, die neu etablierten BIK-Stellen, Jugendämter, Täterarbeit sowie – je nach Einzelfall – weitere Fachstellen zusammen. Jede Institution bringt ihre Perspektive und ihre Erkenntnisse ein. Gemeinsam werden die Gefährdung bewertet, Schutzlücken identifiziert und ein abgestimmtes Schutzkonzept entwickelt. Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht Entscheidungen auf einer deutlich umfassenderen Informationsgrundlage als sie einer einzelnen Institution zur Verfügung stehen würde.
Anschließend setzen die beteiligten Institutionen die vereinbarten Schutzmaßnahmen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen um. Diese reichen von polizeilichen Maßnahmen und Beratungsangeboten über familien- und strafrechtliche Schritte bis hin zur Täterarbeit. Entscheidend ist dabei, dass alle Maßnahmen aufeinander abgestimmt sind und konsequent dem Schutz der Betroffenen dienen. Im anschließenden Monitoring wird regelmäßig überprüft, ob die Maßnahmen wirksam sind oder an veränderte Gefährdungslagen angepasst werden müssen.
Bedeutender Meilenstein bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land
Die Veröffentlichung des Leitfadens ist ein bedeutender Meilenstein bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Land Brandenburg. Die Konvention verpflichtet Bund und Länder völkerrechtlich, Gewalt gegen Frauen wirksam zu verhindern und durch koordinierte Gefährdungsanalysen sowie eine enge Zusammenarbeit aller zuständigen Stellen Betroffene bestmöglich zu schützen. Mit dem landesweiten Hochrisikomanagement setzt Brandenburg diese Verpflichtungen nun in ein verbindliches Verfahren um und schließt damit eine wesentliche Schutzlücke im Umgang mit Hochrisikofällen häuslicher Gewalt.
Leitfaden ist der erste Schritt
Mit der Veröffentlichung des Leitfadens gilt es nun, ihn flächendeckend Umsetzung in der Praxis umzusetzen. Dies erfordert Fortbildungen, den weiteren Ausbau regionaler Kooperationsstrukturen, Aufbau von BIK-Stellen für die Regionen Ost und Süd sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung des Verfahrens.
Die KIKO wird diesen Prozess aktiv begleiten, den interdisziplinären Austausch unterstützen und sich weiterhin für verbindliche Kooperationsstrukturen einsetzen.